Die Rechnung zu stellen finde ich eine gute Idee. Es handelt sich ja um ein digitales Produkt, das seine versprochenen Funktionen nicht bereitstellt. Somit gibt es doch dann auch eine Gewährleistungspflicht seitens des Herstellers oder? Wir leben ja bekanntlich nicht in einer Bananenrepublik.
Da man uns Kunden leider auch keinen Ausblick gibt, bis wann Wibutler seine verkauften Funktionen auch funktional macht. Also hauptsächlich Bugs behebt, wär ich auch daran interessiert über einen juristischen Weg ggf. den Druck zu erhöhen.